Das bedeutet, dass die sonstigen, für den Betrieb der Anlage(n) erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens mitgeprüft und beschieden werden. Stilllegungsbegriff des § 15 Abs. Für Windenergieanlagen, die gemessen bis zur Rotorspitze größer als 50 Meter sind, bedarf es einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - (vgl. Die Konzentrationswirkung kann jedoch nur im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 4 oder § 16 BImSchG angewendet werden. In einem jeden Genehmigungsverfahren ist ein Minimum von zwei Parteien involviert. . Zur (fehlenden) Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Sinne von §13 BImSchG bei der Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung und zur Klagebefugnis gemäß §42 Abs. I S. 1728), in Kraft getreten am 04.12.2010 Gesetzesbegründung verfügbar Änderungsübersicht Rechtsprechung zu § 13 BImSchG 636 Entscheidungen zu § 13 BImSchG in unserer Datenbank: Alle 636 Entscheidungen Querverweise kas-bmu.de. Das VG Freiburg entschied zugunsten des Umweltverbands. Was bedeutet die Konzentrationswirkung einer Genehmigung nach BImSchG? Verfahren im Wege der Änderungsanzeige als nicht mit der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG vereinbar und damit als unzulässig an. Die Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere . Nach der materiellen Konzentrationswirkung wird ein anderes Prüfungsverfahren durch eine Genehmigung vollständig ersetzt. Anlage ist in der 4. Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: OVG Lüneburg 4 ... Wenn Belange des „ Grundwassers " berührt werden, ist die zuständige Wasserbehörde (Behörde für Umwelt und Energie) weiterhin am bauaufsichtlichen Verfahren zu beteiligen Prüfung von Windenergieanlagen während Betriebsphase - RechtsTipp24 Das betrifft alle heute gängigen Windenergieanlagen, denn diese sind in der Regel . Eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schließt zahlreiche andere behördliche Entscheidungen ein (Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG).