Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung Approbation als Arzt – Approbationsurkunde beantragen Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) kann auf Antrag Personen erteilt werden, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf nachweisen. Die Approbation als Arzt oder Ärztin gilt nach erfolgreich abgelegtem Studium der Medizin als Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und ist die notwendige Berufserlaubnis zur Ausübung des Berufs Arzt in Deutschland. : 030-90229-1209 Mail: Datenschutz@lageso.berlin.de 3. Anerkennungs- verfahren für akademische Heilberufe Zahnärzte Checkliste Berufserlaubnis 01.2021.pdf - Download Zahnärzte Information Fachsprachprüfung 2/2020.pdf - Download Zahnärzte Ärztliche Bescheinigung - Download Dem Antrag sind folgende Unterlagen (Punkt 1 - 15) im Original mit je einer einfachen Kopie für den Ver-bleib im Landesprüfungsamt oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr; Thüringer Liegenschaftsmanagement; Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation; Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt: Sie kann jederzeit widerrufen werden. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung oder Sie erhalten diese direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch … Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam!